Kalte Kinderzimmer, warme Depots
Die Bundesregierung will das Wohngeld drastisch kürzen. Besonders betroffen sind Familien und Kinder. Für eine Vermögensteuer fehlt dagegen der politische Auftrag – und offenbar auch jede vergleichbare Entschlossenheit.

Der deutsche Staat verfügt über ein feines Gespür für wirtschaftliche Belastbarkeit. Bei einem Haushalt, der die Miete nur mithilfe von Wohngeld bezahlen kann, entdeckt er beträchtliche Einsparpotenziale. Bei einem Haushalt mit einigen Millionen Euro Vermögen erkennt er dagegen vor allem Risiken: für Investitionen, Arbeitsplätze, den Mittelstand, den Standort und vermutlich das allgemeine seelische Gleichgewicht.
Das Bundeskabinett will die Berechnung des Wohngeldes so verändern, dass die Leistung deutlich sinkt. Die Heizkostenkomponente soll halbiert werden. Nach den Berechnungen im Gesetzentwurf sollen jährlich mehr als zwei Milliarden Euro weniger für Wohngeld ausgegeben werden. Rund ein Drittel der zuletzt etwa 1,2 Millionen Empfängerhaushalte könnte den Anspruch vollständig verlieren.
Das klingt zunächst nach jener soliden Haushaltspolitik, die stets dort beginnt, wo Menschen keine Rücklagen haben. Allerdings verschwinden Bedürftigkeit und Wohnkosten nicht mit dem Wohngeldbescheid. Sie wechseln nur die Zuständigkeit.
Sparen durch Verschieben
Nach den Angaben des zuständigen Ministeriums könnten von rund 400.000 Haushalten, die ihren Wohngeldanspruch vollständig verlieren, etwa 163.000 in die Grundsicherung oder Sozialhilfe wechseln. Dort entstehen zusätzliche Ausgaben von voraussichtlich 756 Millionen Euro. Die tatsächliche staatliche Ersparnis läge damit nicht bei gut zwei Milliarden, sondern bei ungefähr 1,5 Milliarden Euro.
Man kürzt also eine Leistung, die Menschen oberhalb der Grundsicherung halten soll, und bezahlt anschließend dafür, dass ein Teil von ihnen in eben diese Grundsicherung fällt. In der Privatwirtschaft würde man dies womöglich als Umbuchung bezeichnen. In der Politik genügt das Wort Reform.
Das Wohngeld ist kein komfortabler Zuschlag für Personen, die ihre Finanzen etwas großzügig ordnen möchten. Es richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten, aber an den Wohnkosten zu scheitern drohen. Dazu gehören Beschäftigte mit niedrigen Löhnen, Rentnerinnen, Alleinerziehende und Familien.
Eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für den Paritätischen Gesamtverband zeigt, dass in Wohngeldhaushalten besonders viele Kinder und Jugendliche leben. Nach den vom Spiegel veröffentlichten Daten sind 37,5 Prozent der betroffenen Personen minderjährige Kinder in Schule oder Ausbildung; hinzu kommen volljährige Kinder in Ausbildung. Die bisherige Statistik hatte diesen Umstand verdeckt, weil sie vor allem Haushalte und die jeweils antragstellende Person erfasst.
Der Staat spart also nicht an einer abstrakten Rechengröße. Er spart beim Heizen, Essen und Wohnen von Familien. Man muss diesen Satz nicht dramatisieren. Die Sache erledigt das selbst.
Das Vermögen ist leider beschäftigt
Während die Wohngeldformel ohne übermäßige Sentimentalität verschärft wird, bleibt die Wiedererhebung der Vermögensteuer politisch ausgeschlossen. Im Dezember 2025 erklärte die Bundesregierung, im Koalitionsvertrag gebe es dazu keinen Auftrag. In einer Bundestagsdebatte vom 6. März 2026 stellte auch ein SPD-Abgeordneter klar, dass diese Koalition keine Vermögensbesteuerung plane – obwohl die extreme Konzentration von Vermögen ausdrücklich anerkannt wurde.
Die Union warnt vor einer Besteuerung der Vermögenssubstanz, vor schwächerem Eigenkapital und geringeren Investitionen. Das sind Einwände, die geprüft werden müssen. Eine Vermögensteuer verlangt sachgerechte Freibeträge, realistische Bewertungen und Regeln, die wirtschaftlich gebundenes Betriebsvermögen nicht in Liquiditätsprobleme treiben.
Bemerkenswert ist nur die unterschiedliche Verteilung politischer Sorgfalt.
Beim Vermögen werden denkbare Härtefälle zum Grund, die Steuer gar nicht erst einzuführen. Beim Wohngeld werden konkrete Härtefälle als Folge einer notwendigen Konsolidierung verbucht. Der vermögende Unternehmer erscheint als komplexes Wirtschaftssubjekt, dessen Belastungsgrenze der Staat nur mit äußerster Vorsicht berühren darf. Die alleinerziehende Verkäuferin ist dagegen ein Fall in einer Berechnungsformel.
Auch das Verfassungsrecht taugt nicht als bequeme Ausrede. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögensteuer nicht grundsätzlich verboten. Beanstandet wurde die ungleiche Bewertung verschiedener Vermögensarten. Die Steuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Ihre rechtssichere Neugestaltung wäre kompliziert, aber keineswegs undenkbar. Schwierige Verwaltung ist in Deutschland schließlich selten ein Hinderungsgrund – jedenfalls nicht, wenn Sozialleistungen beantragt, geprüft oder gekürzt werden sollen.
Die Würde des Depots
Natürlich finanziert eine Vermögensteuer nicht automatisch jede sozialpolitische Leistung. Einnahmen sind zu schätzen, Ausweichreaktionen zu berücksichtigen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern zu beachten. Ein seriöser Vergleich darf aus einer politischen Forderung keine bereits verbuchte Haushaltseinnahme machen.
Aber Politik zeigt ihre Maßstäbe nicht nur durch das, was sie einnimmt. Sie zeigt sie durch die Auswahl der Menschen, denen sie Belastungen zumutet.
Bei Wohngeldempfängern gilt ein Einsparziel von 1,5 Milliarden Euro als erreichbar und notwendig. Bei Millionären gilt schon ein Steuersatz von einem Prozent oberhalb hoher Freibeträge als potenzielle Gefährdung wirtschaftlicher Substanz. Der Bundestag diskutierte im März über einen Vorschlag der Linken, der das persönliche Nettovermögen oberhalb einer Million Euro erfassen und Betriebsvermögen zusätzlich freistellen sollte. Die Koalition nahm daraus vor allem die Erkenntnis mit, dass sie dazu nichts unternehmen werde.
Das ist keine zufällige Schieflage. Es ist eine politische Rangordnung der Schutzbedürftigkeit.
Das Depot soll nicht abgeschmolzen werden. Die Heizkostenkomponente schon. Beim Vermögen fürchtet man, der Staat könne zu viel verlangen. Beim Wohngeld fragt man, wie wenig noch genügt.
Vielleicht werden Kinderzimmer im kommenden Winter tatsächlich kälter. Die Depots werden davon nichts bemerken. Sie liegen nicht nur wärmer. Sie genießen auch den besseren politischen Bestandsschutz.