Demokratie mit Regierungsvorteil
SPD, Grüne und CDU wollen Hamburgs Regeln für Volksentscheide ändern. Der Senat soll seine Position offensiver vertreten dürfen. Das klingt nach Information – bis man sich erinnert, wer über Behörden, Personal und öffentliche Aufmerksamkeit verfügt.

Demokratie besteht bekanntlich darin, dass alle ihre Meinung sagen dürfen. Manche verfügen dafür über einen Tapeziertisch, ehrenamtliche Helfer und ein begrenztes Spendenkonto. Andere besitzen eine Senatskanzlei, Pressestellen, Behördenapparate und die natürliche Autorität amtlicher Briefköpfe. Vor dem Gesetz mögen beide Seiten gleich sein. Vor dem Mikrofon sind sie es eher selten.
SPD, Grüne und CDU wollen die Hamburger Volksgesetzgebung reformieren. Vorgesehen sind unter anderem strengere Regeln für Spenden und eine ausdrückliche Klarstellung, dass sich Senatsmitglieder zu Volksentscheiden äußern und für die Position der Regierung werben dürfen. Die Befürworter argumentieren, Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, wie der Senat eine zur Abstimmung stehende Vorlage bewertet. Verfassungsrechtler haben gegen ein sachlich ausgeübtes Äußerungsrecht grundsätzlich keine durchgreifenden Bedenken erhoben.
Das ist juristisch plausibel. Politisch ist es damit noch lange nicht klug.
Wenn der Schiedsrichter mitspielt
Eine Regierung muss sich zu politischen Fragen äußern dürfen. Sie trägt Verantwortung für den Haushalt, die Verwaltung und die Umsetzung von Gesetzen. Niemand kann ernsthaft verlangen, der Senat solle während eines Volksentscheids in eine Art institutionelles Schweigekloster eintreten.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob er sprechen darf. Sie lautet, mit welchen Mitteln und unter welchen Grenzen.
Eine Bürgerinitiative muss Menschen überzeugen, Unterschriften sammeln, Veranstaltungen organisieren und ihre Finanzierung offenlegen. Der Senat kann auf einen eingespielten Kommunikationsapparat zurückgreifen. Seine Aussagen werden nicht nur als Parteimeinung wahrgenommen, sondern als Auskunft jener Institution, die über Akten, Fachbehörden und Verwaltungsexpertise verfügt. Selbst eine sachlich formulierte Kampagne trägt deshalb das Gewicht staatlicher Autorität.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Wahlkämpfe immer wieder betont, dass staatliche Organe ihre Amtsmittel nicht zur parteiergreifenden Einflussnahme einsetzen dürfen. Volksentscheide sind keine Parlamentswahlen; die Maßstäbe lassen sich nicht mechanisch übertragen. Das zugrunde liegende Problem bleibt jedoch dasselbe: Der Staat darf informieren, aber er sollte nicht mit den Ressourcen aller Bürger gegen einen Teil der Bürger Wahlkampf führen.
Sonst wird aus dem Informationsrecht des Senats ein Regierungsvorteil mit Steuergeld.
Die Reform nach dem unerwünschten Ergebnis
Im Oktober 2025 stimmten 53,2 Prozent der Abstimmenden dem „Hamburger Zukunftsentscheid“ zu. Mehr als 304.000 Menschen votierten für strengere Klimaziele; Senat und Bürgerschaft müssen den erfolgreichen Volksentscheid nun umsetzen. Es war der erste erfolgreiche, von Bürgern angestoßene Hamburger Volksentscheid seit 2013.
Ein zeitlicher Zusammenhang beweist noch keine politische Absicht. Parlamente dürfen Regeln nach praktischen Erfahrungen überprüfen. Dass eine Reform ausgerechnet nach einem Entscheid vorangetrieben wird, den große Teile der etablierten Politik ablehnten, lädt allerdings zu einer unfreundlichen Frage ein: Soll die direkte Demokratie verbessert werden – oder soll verhindert werden, dass sie die Regierung noch einmal ähnlich überrascht?
Auch die vorgesehenen Spendenregeln haben einen vernünftigen Kern. Geld aus Nicht-EU-Staaten, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Unternehmen soll ausgeschlossen beziehungsweise stärker reguliert werden. Transparenz schützt demokratische Verfahren vor verdecktem Einfluss. Bei den Volksentscheiden von 2025 hatten Großspenden aus Hamburg, aus anderen Bundesländern und teilweise aus dem Ausland eine Debatte ausgelöst.
Doch gerade deshalb müsste dieselbe Sensibilität für staatliche Macht gelten. Private Großspenden können eine Abstimmung verzerren. Der Einsatz öffentlicher Kommunikationsmittel kann es ebenfalls. Wer das eine streng begrenzt und das andere erweitert, hat möglicherweise weniger die Chancengleichheit als die Herkunft der Konkurrenz im Blick.
Regierung ist keine Bürgerinitiative
Direkte Demokratie ist nicht automatisch weiser als parlamentarische Politik. Volksentscheide können komplexe Fragen vereinfachen, finanzielle Folgen unterschätzen und von finanzstarken Kampagnen geprägt werden. Der Senat darf darauf hinweisen. Er darf Zahlen vorlegen, Rechtsfolgen erklären und vor Risiken warnen.
Aber er sollte dies in einer Form tun, die zwischen amtlicher Information und politischer Werbung sichtbar unterscheidet. Dazu gehören transparente Budgets, klar gekennzeichnete Veröffentlichungen, gleiche Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Veranstaltungen und eine unabhängige Kontrolle der verwendeten Behördenmittel. Ein bloßer Appell an die Sachlichkeit genügt nicht. Regierungen halten ihre eigene Kampagne traditionell für Information und die Kampagne der Gegenseite für Propaganda.
Hamburgs direkte Demokratie ist mühsam errungen worden. Ein erfolgreicher Volksentscheid bindet Senat und Bürgerschaft, auch wenn die Politik das Ergebnis für falsch hält. Darin liegt gerade sein Sinn: Bürger dürfen nicht nur Vorschläge machen, solange die Regierung zustimmt. Sie dürfen ihr widersprechen.
Der Senat soll seine Argumente vortragen. Aber er ist nicht irgendein weiterer Teilnehmer am Meinungsaustausch. Er ist die Exekutive. Wer ihm zusätzliche Kampagnenfreiheit gibt, muss deshalb strengere Grenzen ziehen als bei einer Bürgerinitiative – nicht bequemere.
Demokratie braucht eine Regierung mit Stimme. Sie braucht keine Regierung mit eingebautem Lautsprecher.