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Aus Hamburg

Elend außer Sichtweite

Hamburg erweitert das Alkoholverbot rund um den Hauptbahnhof auf weite Teile St. Georgs. Die Stadt schützt damit berechtigte Interessen von Anwohnern – und verwechselt erneut die Verlagerung eines Problems mit seiner Lösung.

Leerer Hansaplatz als Symbol für Verdrängung statt sozialer Lösung

Seit dem 1. August gilt in weiten Teilen St. Georgs ein Alkoholkonsumverbot. Betroffen sind unter anderem der Hansaplatz, Teile des Steindamms, die Adenauerallee und das Umfeld des Zentralen Omnibusbahnhofs. Wer dort auf öffentlichen Flächen Alkohol trinkt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Die Maßnahme kommt nicht aus dem Nichts. Anwohner, Beschäftigte und Gewerbetreibende berichten seit Langem von Belästigungen, Vermüllung, offenem Drogenkonsum und Gewalt. Eine Stadt muss nicht hinnehmen, dass Hauseingänge, Spielplätze oder Gehwege dauerhaft unbenutzbar werden. Wer jede ordnungspolitische Maßnahme schon deshalb ablehnt, weil sie suchtkranke oder obdachlose Menschen betrifft, überlässt den öffentlichen Raum am Ende den Rücksichtslosesten.

Nur ist ein Verbot noch keine Sozialpolitik. Und ein freigeräumter Platz noch kein gelöstes Problem.

Die wandernde Verbotszone

Am Hauptbahnhof gilt bereits seit April 2024 ein Alkoholkonsumverbot. Nach Angaben des Senats gingen dort alkoholbedingte Straftaten zurück; die Regelung wurde deshalb verlängert. Zugleich räumen die Behörden ein, dass sich Teile der Alkohol- und Drogenszene in die angrenzenden Straßen St. Georgs verlagert haben. Nun folgt das Verbot den Menschen dorthin.

Darin liegt die eigentümliche Logik dieser Politik: Die Verdrängung, die durch die erste Verbotszone entstand, wird zum Grund für die nächste. Sollte sich die Szene künftig in Richtung Borgfelde, Hammerbrook oder St. Pauli bewegen, wäre nach dieser Methode lediglich die Karte zu vergrößern.

Die Stadt bekämpft damit nicht in erster Linie Abhängigkeit, Wohnungslosigkeit oder psychische Erkrankung. Sie ordnet deren Sichtbarkeit. Das ist für die unmittelbar betroffenen Straßen durchaus eine Entlastung. Für die Betroffenen selbst ist es eine Aufforderung, woanders aufzufallen.

Dabei unterscheidet ein flächiges Konsumverbot nur grob. Es trifft den aggressiven Trinker ebenso wie den stillen Wohnungslosen mit der Bierdose. Gefährliches Verhalten, Bedrohung und Gewalt sind bereits unabhängig vom Getränk einschreitensfähig. Die neue Regel setzt früher an: Nicht erst die Störung, sondern schon der Konsum am falschen Ort wird sanktioniert.

Ordnung hat ihre Berechtigung

Es wäre bequem, die Sorgen der Anwohner als bürgerliches Unbehagen über den Anblick von Armut abzutun. St. Georg trägt seit Jahren Belastungen, die andere Viertel erfolgreich von sich fernhalten. Wer morgens Spritzen vor der Haustür findet, nachts bedroht wird oder sein Kind nicht allein über einen Platz gehen lassen möchte, verlangt nicht automatisch nach einer hygienisch gereinigten Innenstadt. Er verlangt nach einem Alltag, der funktioniert.

Öffentlicher Raum gehört auch denen, die dort wohnen, arbeiten oder auf den Bus warten. Eine humane Stadt muss nicht jede Grenzüberschreitung als Ausdruck sozialer Not entschuldigen. Sucht erklärt Verhalten; sie hebt die Rechte anderer nicht auf.

Gerade deshalb müsste Ordnungspolitik präzise sein. Sie sollte an konkrete Gefahren anknüpfen, nicht an den sozialen Typus des Unerwünschten. Wer betrunken randaliert, bedroht oder Müll hinterlässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer krank, arm und sichtbar ist, braucht dagegen zunächst einen Ort, an dem Hilfe mehr bedeutet als die Mitteilung, dass er hier nicht bleiben darf.

Der Senat kündigt ergänzend fünf weitere Stellen für Straßensozialarbeit und zusätzliche Hilfen für suchtkranke und obdachlose Menschen an. Das ist sinnvoll, wirkt neben der Größe der Szene jedoch eher wie die sozialpolitische Fußnote zu einem umfangreichen Sicherheitsprogramm.

Die saubere Kulisse

Städte stehen unter wachsendem Druck, ihre Zentren als sichere, konsumierbare Räume zu präsentieren. Bahnhöfe sollen Visitenkarten sein, Plätze Aufenthaltsqualität bieten, Einkaufsstraßen Kunden nicht verschrecken. In dieser Sprache erscheint der Mensch, der nichts kaufen kann und nirgendwohin muss, schnell als Funktionsstörung.

Das Alkoholverbot fügt sich in eine Politik, die Sichtbarkeit mit Ursache verwechselt. Hinzu kommen verstärkte Kontrollen, Videoüberwachung und die sogenannte Weckstreife, die schlafende Menschen morgens aus Hauseingängen entfernt. Die Botschaft lautet nicht, dass niemand zurückgelassen werde. Sie lautet zunächst, dass niemand liegen bleiben soll, wo andere ihn sehen.

Hamburg braucht mehr niedrigschwellige Suchthilfe, psychiatrische Versorgung, geschützte Aufenthaltsorte und Wohnangebote. Solche Maßnahmen sind teuer, langsam und politisch wenig fotogen. Eine Verbotszone ist dagegen schnell eingezeichnet. Sie erzeugt Grenzen, Zuständigkeiten und den Eindruck entschlossenen Handelns.

Vielleicht wird der Hansaplatz dadurch tatsächlich ruhiger. Das wäre für viele Menschen dort eine reale Verbesserung. Nur sollte der Senat den Erfolg nicht daran messen, wie wenige Abhängige noch im Blickfeld stehen. Eine Stadt löst Elend nicht, indem sie ihm beibringt, sich unauffälliger zu verteilen.

Am Ende wird Hamburg sauberer aussehen können, ohne sozialer geworden zu sein. Für das Stadtmarketing ist das womöglich ausreichend. Für eine Stadtgesellschaft wäre es ein ziemlich dürftiger Begriff von Ordnung.

Persönlicher Kommentar von Sebastian Mietzner. Zuletzt aktualisiert am 2. August 2026.
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