Elbtower: Wer trägt das Risiko?
Hamburg will ein Naturkundemuseum. Entscheidend ist, ob die Stadt eine fertige Leistung kauft oder zur Absicherung eines gescheiterten Bauprojekts gebraucht wird.

Am östlichen Ende der HafenCity steht ein Hochhaus, das seit fast drei Jahren vor allem eines zuverlässig leistet: Es bleibt stehen. Nun soll der Rohbau womöglich ein Naturkundemuseum aufnehmen. Für dessen Flächen hat Hamburg einen Festpreis von 595 Millionen Euro ins Gespräch gebracht. Bürgermeister Peter Tschentscher äußerte im September allerdings Zweifel an der Fertigstellung; ein Vertrag, der die Stadt vor Risiken und offenen Rechnungen der privaten Seite schütze, sei noch nicht zustande gekommen.
Ein Preis ist noch keine Grenze
Die Frage, ob der Staat „den Elbtower rettet“, klingt einfach. Sie ist es nicht. Eine Stadt darf Räume für ein Museum kaufen, auch in einem Gebäude, dessen Geschichte unerfreulich ist. Sie darf dabei sogar feststellen, dass ein vorhandener Rohbau besser geeignet ist als ein Neubau. Genau diese Eignung und Wirtschaftlichkeit macht der Senat für den Standort geltend.
Ein Festpreis allein beantwortet jedoch nicht, wer das Risiko trägt. Dafür kommt es auf den Vertrag an: Wann wird gezahlt? Was muss bis dahin fertig sein? Wer haftet für Mängel, Verzögerungen und Kosten, die beim Weiterbau entstehen? Was geschieht, wenn das Gebäude zwar fertig wird, die Museumsflächen aber nicht wie vereinbart nutzbar sind? Ein Betrag kann feststehen und die öffentliche Hand dennoch in eine schwache Lage bringen, wenn ihre Ansprüche im entscheidenden Moment schwer durchzusetzen sind.
Tschentschers Hinweis auf die Position eines Käufers ist deshalb der richtige Maßstab: Der Bauträger errichtet das Gebäude auf eigenes Risiko, die Stadt nimmt eine vereinbarte Leistung ab. Dass über die nötige Absicherung weiterhin keine Einigung besteht, ist mehr als eine lästige Verzögerung. Es betrifft den Kern des Geschäfts.
Das Museum verdient einen eigenen Beschluss
Gegen das Naturkundemuseum spricht das alles nicht. Ein öffentliches Haus für Sammlung, Forschung und Ausstellung kann für Hamburg ein guter Zweck sein. Gerade deshalb sollte seine Entscheidung ohne den Druck fallen, zugleich eine weithin sichtbare Baustelle beenden zu müssen.
Der Senat hält den Elbtower für einen geeigneten Standort. Er hat auch einen Vergleich mit einem teureren Neubau vorgebracht. Ein solcher Vergleich ist für die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit aber nur dann überzeugend, wenn Kosten, Leistungsumfang und Risiken der Varianten nachvollziehbar nebeneinanderstehen. Sonst wirkt die Zahl von 595 Millionen Euro präziser, als die Entscheidung bereits ist.
Darin liegt die eigentümliche Macht des unfertigen Turms: Je länger er sichtbar bleibt, desto verlockender wird jede Nutzung, die zugleich seine Fertigstellung verspricht. Der Anblick ist freilich kein Posten in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung. Dass ein Gebäude die Stadt städtebaulich ärgert, begründet noch keinen Anspruch seiner Investoren auf einen öffentlichen Käufer.
Hamburg muss daher auch ein Scheitern der Verhandlungen aushalten können. Das wäre keine Entscheidung gegen Naturkunde, sondern zunächst nur gegen einen Vertrag, der die Bedingungen der Stadt nicht erfüllt. Erst wenn diese Möglichkeit ernst gemeint ist, hat der Satz vom privaten Baurisiko einen praktischen Inhalt. Ein Museum braucht einen geeigneten Ort. Der Elbtower braucht einen Investor. Dass beide einander nützen könnten, ist ein Argument für Verhandlungen – noch keines für eine Unterschrift.