Deutschland auf der Anti-Antifa-Konferenz: Der Staat fährt zum Feindbildseminar
Deutschland entsendet einen hohen Beamten zu einer Konferenz der Trump-Regierung über „linken Terrorismus“. Das Problem ist nicht die Bekämpfung politischer Gewalt, sondern die politische Herstellung eines möglichst dehnbaren Gegners.

Die Bundesrepublik schickt keinen Minister. Das wäre womöglich zu auffällig. Sie schickt einen Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums nach Washington, wo US-Außenminister Marco Rubio Vertreter aus zahlreichen Staaten versammelt, um über das zu sprechen, was die Trump-Regierung „transnationalen linksextremen Terrorismus“ nennt. Diplomatisch betrachtet ist das eine Teilnahme mit angezogener Handbremse. Politisch betrachtet sitzt Deutschland dennoch im Raum.
Man kann darin eine nüchterne Selbstverständlichkeit sehen: Sicherheitsbehörden reden miteinander, auch über politisch motivierte Gewalt von links. Brandanschläge werden nicht harmloser, wenn ihre Täter das richtige Plakat im Jugendzimmer hängen haben. Wer Menschen angreift, Infrastruktur sabotiert oder politische Gegner zusammenschlägt, begeht Straftaten. Das Strafgesetzbuch enthält dafür bereits ein erstaunlich vollständiges Angebot.
Gerade deshalb ist die Reise nach Washington erklärungsbedürftig.
Die nützliche Unschärfe
„Antifa“ ist kein eingetragener Verein, keine Partei und keine Organisation mit Bundesgeschäftsstelle, Mitgliederkartei und Jahresabschluss. Der Begriff bezeichnet ein breites, widersprüchliches Spektrum antifaschistischer Praxis: von Bildungsarbeit und Demonstrationen bis zu autonomen Gruppen, die Gewalt für ein zulässiges politisches Mittel halten.
Auch der deutsche Verfassungsschutz beschreibt den „antifaschistischen Kampf“ als Aktionsfeld insbesondere autonomer Linksextremisten und verweist auf unterschiedliche Gruppen und Bündnisse. Schon diese behördliche Sprache zeigt: Es gibt nicht die Antifa als einheitlichen Akteur.
Für den Rechtsstaat ist diese Unterscheidung elementar. Er verfolgt Taten, Vereinigungen und konkrete Verantwortliche. Er verfolgt nicht ein politisches Wortfeld. Eine terroristische Vereinigung muss anhand von Struktur, Zweck, Mitgliedschaft und Handlungen bestimmt werden. Ein Sammelbegriff dagegen eignet sich vor allem dazu, die Grenze zwischen Gewalttätern, Aktivisten und missliebigen Bürgern zu verwischen.
Die Unschärfe ist dabei kein Fehler der Trump’schen Politik. Sie ist ihr Instrument.
Ein präzise bestimmter Gegner begrenzt staatliches Handeln. Ein diffuser Gegner erweitert es. Wer unter „Antifa“ alles fassen kann, was sich antifaschistisch nennt, kann irgendwann auch Demonstranten, Journalisten, Gewerkschafter oder Wissenschaftler in die Nähe eines sicherheitspolitischen Verdachts rücken. Nicht zwingend vor Gericht – oft genügt schon die politische Markierung.
Gewaltbekämpfung als Kulturkampf
Die Trump-Regierung hat mehrere europäische, der militanten Linken zugerechnete Gruppen als ausländische Terrororganisationen eingestuft, darunter die deutsche „Antifa Ost“. Deutsche Behörden waren von dieser Entscheidung offenbar überrascht; ihre eigene rechtliche und sicherheitsbehördliche Bewertung fällt nicht deckungsgleich aus.
Das muss nicht bedeuten, dass die betreffenden Personen ungefährlich wären. Es bedeutet aber, dass „Terrorismus“ kein dekoratives Steigerungswort für schwere politische Kriminalität ist. Der Begriff eröffnet besondere Überwachungs-, Sanktions- und Verfolgungsmechanismen. Wer ihn benutzt, muss besonders genau sein – nicht besonders laut.
Washington verfolgt jedoch erkennbar ein größeres Projekt. Linke Bewegungen sollen nicht allein nach ihren Handlungen beurteilt, sondern als internationales Gefahrenmilieu begriffen werden. Bürgerrechtsorganisationen und ehemalige Sicherheitsbeamte warnen entsprechend davor, dass die neue Priorität legitimen Protest treffen und Ressourcen von anderen terroristischen Gefahren abziehen könnte.
Es ist die klassische Methode autoritärer Politik: Zuerst wird ein realer Kern benannt – gewaltbereiter Extremismus. Dann wird die begriffliche Umgebung dieses Kerns immer weiter ausgeleuchtet, bis der Verdacht auch auf denen liegt, die weder Gewalt ausüben noch den demokratischen Staat beseitigen wollen.
Der Begriff „Terrorismus“ erhält dabei eine neue Funktion. Er beschreibt nicht mehr nur eine bestimmte Form politischer Gewalt. Er adelt die Regierung zum Verteidiger der Ordnung und entzieht ihren Gegnern vorsorglich die Legitimität.
Die deutsche Ausrede
Das Bundesinnenministerium kann geltend machen, internationale Kooperation bedeute noch keine politische Zustimmung. Das stimmt. Staaten müssen auch mit Regierungen sprechen, deren Begriffe und Methoden sie ablehnen. Wer nur mit Gleichgesinnten konferiert, betreibt einen Debattierclub, keine Außenpolitik.
Doch Teilnahme ist niemals vollkommen neutral. Sie verleiht einer Veranstaltung Bedeutung, Normalität und internationale Kulisse. Die Trump-Regierung kann am Ende erklären, Dutzende Staaten hätten gemeinsam die globale Gefahr des linken Terrorismus beraten. In der Fußnote mag stehen, dass Deutschland lediglich einen Beamten entsandt habe. Propaganda lebt bekanntlich nicht von Fußnoten.
Eine verantwortliche deutsche Delegation müsste deshalb in Washington etwas tun, das in solchen Zusammenkünften als unhöflich gilt: auf Definitionen bestehen. Welche Organisationen sind gemeint? Welche Taten? Welche grenzüberschreitenden Strukturen? Welche belastbaren Erkenntnisse rechtfertigen die behauptete globale Gefahrenlage? Und wie wird verhindert, dass legitimer Protest zum Gegenstand geheimdienstlicher Kooperation wird?
Der Rechtsstaat darf Gewalt nicht nach politischer Sympathie beurteilen. Er darf aber ebenso wenig die Feindbegriffe anderer Regierungen importieren, nur weil sie in einer Konferenzmappe mit Staatswappen geliefert werden.
Deutschland fährt nach Washington, um über Extremismus zu reden. Es sollte dort vor allem eine deutsche Spezialität verteidigen, die man historisch mühsam erlernen musste: Der Staat darf entschlossen sein. Aber er muss genauer bleiben als seine Angst.