Leistung muss sich lohnen. Erben offenbar mehr.
34 besonders große Erbschaften und Schenkungen wurden 2025 im Durchschnitt mit nur rund zwei Prozent belastet. Möglich macht das eine Regel, die eigentlich Unternehmen schützen soll – und ausgerechnet bei Multimillionenvermögen erstaunliche Milde entwickelt.

Deutschland ist eine Leistungsgesellschaft. Das wird jedenfalls gern behauptet, wenn über Bürgergeld, Arbeitszeiten oder Renteneintrittsalter gesprochen wird. Wer mehr haben will, soll mehr leisten. Wer staatliche Hilfe benötigt, muss Bedürftigkeit nachweisen. Wer einen Termin beim Jobcenter versäumt, lernt schnell, dass der Sozialstaat über ein ausgeprägtes Interesse an Eigenverantwortung verfügt.
Beim Erben sehr großer Unternehmen wird der Ton weicher.
Nach den am 26. August veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2025 insgesamt 141,1 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen steuerlich erfasst. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte mit 21,4 Milliarden Euro sogar einen Rekordwert. Gleichzeitig wurden im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen.
Berechnungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit auf Grundlage dieser Daten zeigen, wie konzentriert diese Großzügigkeit ausfällt: Bei 34 besonders großen Erbschaften und Schenkungen lag die tatsächliche Belastung im Durchschnitt bei nur rund zwei Prozent; etwa 94 Prozent der zuvor festgesetzten Steuer wurden erlassen.
Das Steuerrecht kennt offenbar eine interessante Form sozialer Sensibilität. Sie beginnt oberhalb von 26 Millionen Euro.
Die Bedürftigen mit dem Unternehmen
Für begünstigtes Betriebsvermögen oberhalb dieser Schwelle sieht § 28a Erbschaftsteuergesetz eine Verschonungsbedarfsprüfung vor. Der Erbe kann darlegen, dass sein verfügbares Vermögen nicht ausreicht, um die Steuer zu bezahlen. Berücksichtigt wird dabei nur ein Teil seines sonstigen Vermögens; soweit dieses nicht genügt, kann die Steuer erlassen werden. Alternativ existiert ein Abschmelzmodell.
Die Begründung dahinter ist nachvollziehbar: Ein Unternehmen besteht nicht aus einem riesigen Girokonto. Vermögen steckt in Maschinen, Grundstücken und Beteiligungen. Muss ein Erbe sofort eine hohe Steuer bezahlen, könnte er gezwungen sein, Anteile zu verkaufen oder dem Betrieb Liquidität zu entziehen. Arbeitsplätze sollen nicht deshalb gefährdet werden, weil der Eigentümer stirbt.
Das ist ein legitimes Ziel.
Nur folgt daraus nicht zwingend, dass Milliarden an Steuern endgültig verschwinden müssen. Man könnte Zahlungen über Jahre strecken, Steuerforderungen stunden oder andere Modelle wählen, die Unternehmenssubstanz erhalten, ohne aus dem Erben eines großen Betriebs nahezu einen steuerpolitischen Härtefall zu machen.
Denn genau hier wird aus Unternehmensschutz Vermögensschutz.
Die falsche Leistung
Besonders eigenartig wirkt das in einer politischen Kultur, die „Leistung“ nahezu religiös beschwört.
Ein Arbeitnehmer erhält seinen Lohn, weil er gearbeitet hat. Darauf zahlt er Einkommensteuer und Sozialabgaben. Ein Unternehmer versteuert Gewinne. Wer konsumiert, zahlt Mehrwertsteuer.
Der Erbe dagegen bekommt Vermögen aufgrund eines biologischen Zufalls.
Das ist kein moralischer Vorwurf. Niemand sucht sich seine Eltern aus, und niemand muss sich dafür schämen, etwas zu erben. Aber eine Gesellschaft, die Ungleichheit mit dem Leistungsprinzip rechtfertigt, sollte erklären können, weshalb gerade der größte leistungslose Vermögenszuwachs besonders großzügig behandelt wird.
Bei Bürgergeldempfängern wird überprüft, ob ein paar hundert Euro Vermögen vorhanden sind. Bei großen Unternehmenserben diskutieren wir darüber, ob eine Steuerforderung über Jahrzehnte überhaupt zumutbar wäre.
Das nennt man vermutlich zielgruppengerechte Verwaltung.
Der Familienbetrieb als Schutzschild
In der politischen Debatte erscheint bei der Erbschaftsteuer fast automatisch der traditionelle Familienbetrieb: Maschinenhalle, 80 Beschäftigte, drei Generationen, ein Eigentümer, der nachts noch selbst durch die Produktion geht.
Solche Unternehmen gibt es. Sie verdienen verlässliche Regeln.
Nur taugt ihr Bild nicht als universelle Rechtfertigung für jede steuerliche Verschonung beliebig großer Vermögen. Destatis weist für 2025 allein 9,8 Milliarden Euro übertragene Betriebsvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro aus. Der überwiegende Teil davon wurde verschenkt und damit häufig bereits zu Lebzeiten geplant übertragen.
Hier geht es also nicht ausschließlich um den überraschenden Tod des schwäbischen Maschinenbauers und die verzweifelte Tochter am Bankschalter. Es geht auch um hochprofessionelle Vermögensnachfolge.
Und professionelle Vermögensplanung trifft auf ein Recht, das zahlreiche Möglichkeiten bietet, große Übertragungen steuerlich zu privilegieren.
Zwei Prozent Gerechtigkeit
Die Erbschaftsteuer soll nicht bestrafen, dass Menschen etwas aufgebaut haben. Sie stellt eine andere Frage: Wie viel dauerhafte Ungleichheit über Generationen will eine demokratische Gesellschaft akzeptieren?
Denn Vermögen vererbt nicht nur Häuser und Unternehmen. Es vererbt Sicherheit, Bildungschancen, Netzwerke, politische Reichweite und die Freiheit, Risiken einzugehen, die sich andere nicht leisten können.
Wenn auf besonders große Übertragungen am Ende durchschnittlich rund zwei Prozent Steuer entfallen, verliert der Begriff „Leistungsgesellschaft“ deshalb etwas von seiner Strenge.
Vielleicht müsste man ihn präzisieren.
Leistung muss sich lohnen. Herkunft offenbar auch.