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Extremismusprävention mit zweierlei Maß

Wer gegen Rechtsextremismus arbeiten will, muss bundesweit aufgestellt sein. Für Projekte gegen Linksextremismus gelten niedrigere Zugangshürden – ohne erkennbare Begründung.

Ein Förderantrag mit unterschiedlich hohen Zugangshürden für Extremismusprävention

Es gibt Ungleichbehandlungen, die sachlich notwendig sind. Und es gibt Ungleichbehandlungen, die jedenfalls einer Erklärung bedürfen. Der neue Förderaufruf des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für die Jahre 2027 bis 2030 gehört zur zweiten Kategorie.

Das Programm soll Projekte zur Extremismusprävention fördern. Es unterscheidet dabei unter anderem zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischem Extremismus. So weit, so erwartbar. Auffällig wird es bei den Fördervoraussetzungen.

Grundsätzlich sollen nur Organisationen zum Zug kommen, die bereits seit mehreren Jahren in mindestens drei Bundesländern fachlich qualifiziert arbeiten. Auch das geplante Projekt selbst muss sich grundsätzlich auf mindestens drei Bundesländer erstrecken. Für zwei Themenfelder gelten diese Anforderungen jedoch nicht: Linksextremismus und Antiziganismus.

Für Projekte gegen Rechtsextremismus bleiben sie bestehen.

Die Hürde ist nicht theoretisch

Das klingt zunächst nach Verwaltungsdetail. Tatsächlich entscheidet eine solche Vorgabe darüber, wer sich überhaupt bewerben kann.

Eine Organisation, die seit Jahren in einer rechtsextremistisch geprägten Region arbeitet, dort Schulen berät, Jugendliche erreicht und lokale Netzwerke kennt, kann an der fehlenden Tätigkeit in drei Bundesländern scheitern. Ihre Erfahrung mag intensiv, ihre Arbeit wirksam und ihr Zugang zur Zielgruppe hervorragend sein. Förderfähig ist sie deshalb noch nicht.

Ein Träger, der ein Projekt gegen Linksextremismus entwickelt, muss diese bundesländerübergreifende Vorleistung dagegen nicht zwingend nachweisen. Auch das Projekt darf regional begrenzt bleiben.

Das ist keine bloße sprachliche Nuance. Es ist eine unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Zugangsschwelle zu staatlicher Förderung.

Der Förderaufruf nennt dafür keine Begründung.

Ungleich heißt nicht automatisch ungerecht

Man sollte daraus nicht vorschnell eine politische Verschwörung bauen. Unterschiedliche Sachverhalte dürfen unterschiedlich behandelt werden. Das ist keine Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz, sondern sein Kern.

Vielleicht gibt es im Bereich der Linksextremismusprävention weniger bundesweit etablierte Träger. Vielleicht sind bestimmte Szenen stärker lokal organisiert. Vielleicht will der Bund neue Akteure gewinnen, weil das Feld bislang schwächer ausgebaut ist. Für Antiziganismus könnten wiederum ganz andere strukturelle Gründe sprechen.

All das wäre denkbar.

Doch staatliche Förderpolitik sollte nicht von denkbaren Gründen leben. Sie sollte ihre Kriterien so formulieren, dass nachvollziehbar wird, weshalb für den einen Bewerber gilt, was für den anderen nicht gilt.

Gerade ein Programm, das Demokratiebildung fördern will, sollte bei der eigenen Verteilungspraxis auf Transparenz achten. Die Verwaltung darf differenzieren. Sie sollte nur nicht so tun, als erkläre sich die Differenz von selbst.

Ein merkwürdiges Signal

Besonders bemerkenswert ist die Ausnahme beim Linksextremismus deshalb, weil der Förderaufruf zugleich für alle Extremismusbereiche vergleichbare Ziele formuliert: Fachkräfte sollen Radikalisierung erkennen, Jugendliche sollen extremistische Narrative durchschauen, demokratische Konfliktlösung soll gestärkt werden.

Beim Rechtsextremismus wie beim Linksextremismus geht es um Prävention, Handlungskompetenz und den Zugang zu gefährdeten jungen Menschen. Dennoch verlangt der Staat von Trägern gegen Rechtsextremismus eine breitere geografische Erfahrung und Reichweite.

Das kann unbeabsichtigt ein paradoxes Signal setzen: Dort, wo rechtsextremistische Strukturen regional besonders fest verankert sind, reicht gerade die regionale Verankerung eines Trägers nicht aus. Wer das Problem vor Ort kennt, muss zusätzlich beweisen, dass er auch anderswo tätig ist.

Man könnte sagen: Der Staat sucht Nähe zur Zielgruppe, bevorzugt aber Anträge mit Fernverkehrsanschluss.

Demokratie braucht Begründungen

Es geht nicht darum, Projekte gegen Linksextremismus mit zusätzlichen Hürden zu belasten. Eine schlechte Regel wird nicht besser, wenn man sie auf weitere Bewerber ausdehnt.

Die naheliegende Konsequenz wäre vielmehr, auch bei Projekten gegen Rechtsextremismus stärker auf die tatsächliche Qualität, den Zugang zur Zielgruppe und die regionale Problemlage zu schauen. Gerade Präventionsarbeit lebt von Vertrauen, Ortskenntnis und dauerhaft gewachsenen Beziehungen. Diese lassen sich nicht ohne Weiteres in drei Bundesländer skalieren.

Der Förderaufruf selbst betont, wie wichtig regionale Bedarfslagen und Regelstrukturen sind. Umso erklärungsbedürftiger ist eine Förderlogik, die regionale Kompetenz in einem Themenfeld genügen lässt und in einem anderen nicht.

Der Staat muss Extremismusformen nicht mathematisch gleich behandeln. Aber wo er unterschiedliche Maßstäbe anlegt, sollte er sagen, weshalb. Demokratie lebt nicht davon, dass jede Entscheidung gleich ausfällt. Sie lebt davon, dass Unterschiede begründet werden.

Persönlicher Kommentar von Sebastian Mietzner. Zuletzt aktualisiert am 17. July 2026.
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