Leihmutterschaft: Moral nach Kontostand
Jens Spahn und sein Ehemann haben ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter in den USA erfüllt. Seine Partei will dieselbe Möglichkeit in Deutschland weiterhin verbieten. Der Widerspruch liegt nicht im Familienglück, sondern in einer Moral, deren Ausnahmen man sich leisten können muss.

Ein Kind ist geboren, zwei Männer freuen sich, und eine Partei entdeckt plötzlich den Wert der Privatsphäre. Das Familienglück von Jens Spahn und Daniel Funke verdient denselben Respekt wie jedes andere. Ihr Sohn ist weder ein politisches Argument noch ein geeigneter Gegenstand öffentlicher Abrechnung. Sein Vater allerdings ist Vorsitzender der Unionsfraktion. Und dessen Partei hat Leihmutterschaft gerade deshalb zum politischen Gegenstand gemacht, weil sie darin Gefahren für Frauenwürde, Selbstbestimmung und Kindeswohl erkennt.
Spahn und Funke haben mithilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen. In Deutschland dürfen Ärzte an einer Leihmutterschaft nicht mitwirken; auch ihre Vermittlung ist verboten. Die Wunscheltern selbst machen sich durch ein im Ausland durchgeführtes Verfahren grundsätzlich nicht strafbar. Ausländische Entscheidungen über die Elternschaft können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden. Das deutsche Recht errichtet also keine undurchdringliche Mauer. Es baut eine Schranke mit einem Durchgang für Menschen, die genügend Geld, Beratung und internationale Beweglichkeit besitzen.
Die Moral reist nicht mit
Die CDU lehnt weiterhin auch eine altruistische, also nicht kommerziell angelegte Leihmutterschaft ab. Das kann man vertreten. Schwangerschaft ist keine gewöhnliche Dienstleistung. Sie betrifft körperliche Selbstbestimmung, gesundheitliche Risiken, emotionale Bindungen und die Gefahr, wirtschaftliche Not in vertragliche Verfügbarkeit zu übersetzen.
Wer so argumentiert, erhebt allerdings einen moralischen Anspruch, der nicht an der Staatsgrenze enden kann. Eine Schwangerschaft wird nicht ungefährlicher, weil sie in den Vereinigten Staaten stattfindet. Eine mögliche Abhängigkeit der Leihmutter verschwindet nicht, sobald der Vertrag auf Englisch abgefasst ist. Und die Frage, ob der Körper einer Frau zum Mittel für die Familienplanung anderer werden darf, beantwortet sich nicht durch den Hinweis, dass amerikanisches Recht es zulässt.
Legalität ist wichtig. Sie ist aber keine Ethik im Taschenformat.
Gerade Spahn hatte sich bereits früher gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen. Nun nutzt er persönlich eine Möglichkeit, deren Öffnung im Inland seine Partei ablehnt. Das ist kein Gesetzesbruch. Es ist ein politischer Widerspruch – und zwar ein aufschlussreicher.
Das Verbot sortiert nach Vermögen
Leihmutterschaft in den USA kann Kosten im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich verursachen. Damit lautet die praktische Botschaft der deutschen Verbotsordnung nicht: Niemand darf diesen Weg wählen. Sie lautet: Diesen Weg darf nur wählen, wer ihn ins Ausland verlagern kann.
Die weniger Vermögenden erhalten ein moralisches Verbot. Die Wohlhabenden erhalten eine internationale Rechtsberatung.
Das ist der eigentliche Kern der Doppelmoral. Nicht, dass Spahn Vater geworden ist. Auch nicht, dass ein schwules Paar einen Kinderwunsch hat. Die sexuelle Orientierung der Eltern ist für die ethische Bewertung ohne Bedeutung. Ein heterosexuelles Paar mit entsprechendem Vermögen könnte dieselbe Auslandsroute nutzen.
Problematisch ist eine Politik, die im Inland den Schutz von Frauen beschwört, aber die ausgelagerte Praxis hinnimmt, sobald sie von einem prominenten Parteifreund genutzt wird. Entweder hält die CDU Leihmutterschaft grundsätzlich für eine nicht hinnehmbare Instrumentalisierung des weiblichen Körpers. Dann müsste sie auch die Nutzung kommerzieller Angebote im Ausland politisch missbilligen und über wirksame Konsequenzen nachdenken. Oder sie erkennt an, dass freiwillige und streng regulierte Modelle möglich sein können. Dann muss sie erklären, weshalb selbst altruistische Verfahren in Deutschland ausgeschlossen bleiben sollen.
Beides zugleich geht nur, wenn Prinzipien als Sonntagskleidung verstanden werden: Man trägt sie öffentlich, solange sie privat nicht stören.
Die Frau im Hintergrund
In der öffentlichen Erzählung erscheinen vor allem die glücklichen Väter und das gewünschte Kind. Die Frau, die schwanger war, gebar und die körperlichen Risiken trug, bleibt meist anonym. Das kann ihrem Schutz dienen. Es zeigt zugleich, wie bequem sich Leihmutterschaft aus der Perspektive der Bestellenden erzählen lässt.
Über die konkrete Leihmutter, ihre Motive, die Vertragsbedingungen und eine mögliche Vergütung ist öffentlich zu wenig bekannt, um Ausbeutung zu behaupten. Wer seriös argumentiert, muss diese Grenze beachten. Ebenso unseriös wäre es jedoch, aus der unbekannten Vertragslage auf die Abwesenheit jedes Machtgefälles zu schließen.
Eine vernünftige Debatte müsste deshalb über Beratung, unabhängige Rechtsvertretung, medizinische Absicherung, Vergütung, Rücktrittsrechte und den Schutz des Kindes sprechen. Das Totalverbot erspart diese schwierigen Fragen. Es beantwortet sie aber nicht. Es exportiert sie.
Jens Spahn hat sich eine Möglichkeit genommen, die seine Partei anderen im eigenen Land verweigern will. Persönlich mag das legal sein. Politisch ist es entlarvend: Die CDU verteidigt eine Moral, die für alle gelten soll – und einen Ausweg, den sich nicht alle leisten können.