AfD-Verbotsverfahren: Ein Verbot ersetzt keine antifaschistische Politik
Der Rechtsstaat darf sich gegen seine Gegner wehren. Die gesellschaftlichen Bedingungen ihres Erfolgs beseitigt jedoch kein Gericht.

Es gehört zu den eigentümlichen Reflexen der deutschen Politik, das eigene Versagen am liebsten als Verfahrensfrage zu behandeln. Nach den Landtagswahlen im September ist die AfD nicht mehr nur das drohende Gespenst am Rand: Sie gewann in Sachsen-Anhalt; in Mecklenburg-Vorpommern erreichte sie nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis 38,2 Prozent. Prompt soll Karlsruhe klären, was Wahlkampf, Regierung und öffentliche Debatte nicht geklärt haben. Das AfD-Verbotsverfahren ist wieder da.
Das ist weder abwegig noch hinreichend.
Kein Gesinnungsprozess
Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erlaubt das Verbot einer Partei, die darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Entscheiden darf darüber allein das Bundesverfassungsgericht; einen Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Das Verfahren ist kein politischer Misstrauensantrag mit Roben.
Eine Partei ist daher nicht schon verfassungswidrig, weil sie radikal, hässlich oder für viele Menschen unzumutbar ist. Es kommt auf ihre Ziele, das zurechenbare Verhalten ihrer Anhänger und ein planvolles Vorgehen gegen die demokratische Ordnung an. Im NPD-Urteil von 2017 verlangte das Bundesverfassungsgericht zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erfolg wenigstens möglich erscheint. Die NPD scheiterte damals nicht an der Harmlosigkeit ihrer Ziele, sondern an ihrer politischen Bedeutungslosigkeit.
Bei einer Partei mit hohen Wahlergebnissen liegt die Frage der politischen Wirksamkeit ersichtlich anders. Das beweist aber noch keine Verfassungsfeindlichkeit. Wer ein Verbot will, schuldet dem Gericht belastbares Material statt moralischer Gewissheit. Gerade weil die AfD mächtig geworden ist, darf das Verfahren nicht zum symbolischen Antrag geraten, dessen Scheitern sie später als amtlichen Unbedenklichkeitsstempel ausgibt.
Wehrhaft, nicht bequem
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen nach sorgfältiger Prüfung erfüllt sind, muss ein Verbotsantrag gestellt werden. Eine Demokratie ist nicht verpflichtet, einer Organisation beim Abbau gleicher Freiheit zuzusehen und diesen Abbau auch noch mit Steuergeld zu finanzieren. Wehrhaftigkeit ist keine autoritäre Entgleisung, sondern eine Lehre aus der Möglichkeit, demokratische Verfahren gegen die Demokratie zu verwenden.
Bequem wäre allerdings die Vorstellung, mit einer Gerichtsentscheidung verschwänden auch Rassismus, Nationalismus und die Sehnsucht nach gesellschaftlicher Ungleichheit. Ein Verbot kann Strukturen zerschlagen, Vermögen einziehen und organisatorische Kontinuitäten erschweren. Es saniert weder eine verfallende Schule noch schafft es bezahlbare Wohnungen. Es bringt keinen Bus zurück aufs Land und schützt keinen Beschäftigten vor dem sozialen Absturz.
Darin liegt kein Versuch, Menschenfeindlichkeit mit Armut zu entschuldigen. Millionen Menschen erleben dieselben Zumutungen, ohne deshalb rechts zu wählen. Aber eine linke Politik sollte wissen, dass Demokratie nicht allein von Verfassungspatriotismus lebt. Sie braucht die Erfahrung, dass Gleichheit mehr ist als eine Zeile im Gesetz.
Die soziale Flanke
Wer auf den Aufstieg der AfD hauptsächlich mit schärferer Migrationspolitik reagiert, übernimmt ihre Grammatik: Gesellschaft erscheint dann als Verteilungskampf zwischen einem angeblich ursprünglichen „Wir“ und den später Hinzugekommenen. Die soziale Frage wird ethnisch umetikettiert. Mieten, Löhne, Pflege und öffentliche Infrastruktur verschwinden hinter der Behauptung, es sei schlicht zu wenig für alle da.
Antifaschistische Politik muss deshalb materiell werden. Sie verteidigt das Asylrecht, schützt Minderheiten und bekämpft Diskriminierung. Zugleich organisiert sie sozialen Wohnungsbau, starke Tarifverträge, verlässliche Kommunen und eine Daseinsvorsorge, die nicht erst nach der Postleitzahl fragt. Solidarität überzeugt am ehesten, wenn sie im Alltag vorkommt.
Dazu gehört auch der offene politische Konflikt. AfD-Wähler sind keine homogene Gruppe, aber sie sind politische Subjekte und keine Naturkatastrophe. Man darf ihnen widersprechen, Verantwortung zumuten und menschenfeindliche Entscheidungen so nennen. Sozialpolitik ohne Auseinandersetzung wäre ebenso unzureichend wie Auseinandersetzung ohne Sozialpolitik.
Prüfen und handeln
Die Alternative lautet daher nicht Parteiverbot oder politische Arbeit. Ein verantwortlicher Staat muss das vorhandene Material rechtsstaatlich prüfen, Beweise sichern und bei hinreichender Grundlage handeln. Demokratische Parteien müssen gleichzeitig aufhören, den autoritären Konkurrenten durch sprachliche Nachahmung besiegen zu wollen.
Karlsruhe kann eine Partei aus dem politischen Wettbewerb entfernen. Ob die Idee gleicher Freiheit wieder glaubwürdig wird, entscheidet sich jedoch dort, wo Menschen wohnen, arbeiten, lernen und einander begegnen.